Immobilie geerbt

Ratgeber Immobilie geerbt

Inhalte des Ratgebers: Immobilie geerbt

über verborgene Risiken, Paragrafen und Fristen.

wie man die Erbschaftssteuer optimiert.

was ein Erbschein ist.

wie Sie einen Überblick über rechtliche Aspekte gewinnen.

dass Sie verschiedene Handlungsoptionen haben: z.B. Verkauf, Vermietung, Selbsteinzug, etc

Sie haben eine Immobilie geerbt – was Sie damit tun können

Wenn Sie eine Immobilie erben, sind Sie mit einer Vielzahl rechtlicher und finanzieller Themen konfrontiert. Vor allem aber gilt es zu entscheiden, was mit der Erbschaftsimmobilie geschehen soll. Diese Frage sollten Sie rasch klären, denn die falsche Entscheidung kann teuer werden. Welche Möglichkeiten dabei in Betracht kommen, erfahren Sie hier.

Was mit Haus, Wohnung oder Grundstück nach der Erbschaft am besten geschieht, hängt von einigen Faktoren ab. Entscheidend ist zunächst, ob Sie alleine oder gemeinsam mit anderen geerbt haben. Weiters sind Lage, Art und Wert der Erbschaftsimmobilie, sowie natürlich Ihre finanzielle Situation und familiären Umstände relevant.

In einem ersten Schritt sollten Sie den Wert der Erbschaftsimmobilie schätzen lassen. Weiters empfiehlt es sich, bezüglich Ihrer steuerlichen Situation Rat einzuholen. Je nachdem, was Sie mit der Erbschaftsimmobilie tun, ergeben sich nämlich unterschiedliche steuerliche und damit finanzielle Auswirkungen.

Was können Sie also nach der Erbschaft tun? Grundsätzlich kommen drei Möglichkeiten in Betracht: Sie können die Erbschaftsimmobilie allein oder gemeinsam mit Ihren Miterb*innen nutzen, sie verkaufen oder vermieten.

Eigennutzung

Es kann unterschiedliche Gründe dafür geben, die Immobilie nach der Erbschaft selbst zu nutzen. Sei es, dass Sie schon bisher darin gelebt haben, oder, dass Sie dadurch Ihre Wohnsituation verbessern können.

Gerade in diesem Zusammenhang ist es wichtig, die steuerlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Wird eine Immobilie nach einer Erbschaft von Ehegatt*innen oder Kindern zehn Jahre lang weiter zu Wohnzwecken genutzt, fällt keine Erbschaftssteuer an. Beachten Sie aber: Wenn Sie die zehnjährige Frist nicht zur Gänze einhalten, wird die Steuer schlagend – und zwar rückwirkend und in voller Höhe!

Wenn Sie die Erbschaftsimmobilie gemeinsam mit Ihren Miterb*innen weiter nutzen wollen, sollten Sie klare Benützungsregelungen vereinbaren. Wenn Sie die Erbschaftsimmobilie hingegen für sich alleine haben möchten, wird es erforderlich sein, die anderen Personen auszuzahlen.

Die Entscheidung, die Immobilie nach der Erbschaft selbst zu nutzen, wird nicht selten aus der Emotion heraus getroffen. Berücksichtigen muss man aber immer, dass jede Immobilie laufende Kosten verursacht.

Verkauf der Erbschaftsimmobilie

Ein Verkauf bietet sich an, wenn Sie nach der Erbschaft keinen Eigennutzungsbedarf haben, und er kann oftmals die beste Lösung sein, wenn Sie nicht alleine geerbt haben. Denn durch die Verwertung werden Auseinandersetzungen zwischen den Erb*innen von vornherein verhindert.

Ein Verkauf kommt schließlich auch dann in Betracht, wenn Sie die Immobilie aus finanziellen Gründen gar nicht erhalten könnten.

Schließlich gilt: Eigentum ist mit Verpflichtungen verbunden. Und selbst dann, wenn Sie ihre eigene Wohnsituation verbessern wollen, kann Ihnen der Verkauf den entsprechenden finanziellen Spielraum geben, der Ihnen genau das möglich macht. Wenn Sie sich ein erstes Bild über den Wert Ihrer Immobilie machen wollen, steht Ihnen dazu der Immobilienwertermittler auf unserer Website zur Verfügung.

Die Erbschaftsimmobilie vermieten

Dies klingt auf den ersten Blick verlockend und ist auch manchmal die geeignete Lösung. Sie können die Immobilie als Wertanlage behalten, partizipieren an zukünftigen Wertsteigerungen und können über die Miete ein regelmäßiges Einkommen erzielen.

Abgesehen davon, dass nicht jede Immobilie dafür geeignet ist, sollten Sie immer genau prüfen, ob diese Variante für Sie wirklich von Vorteil ist. Beschaffen Sie sich sichere Informationen darüber, welche Miete Sie realistischerweise erzielen können und lassen Sie den Wert und das Wertsteigerungspotenzial der Immobilie von Expert*innen ermitteln.

Und aus rein wirtschaftlicher Sicht sollten Sie bedenken, dass die Vermietung nach einer Erbschaft nur dann Sinn macht, wenn Sie mit den Mieteinnahmen bezogen auf den Wert der Immobilie eine für Sie zufriedenstellende Rendite erzielen. Für die Beantwortung dieser Frage ist entscheidend, welche alternativen Veranlagungsformen Sie mit einem allfälligen Verwertungserlös aus dem Verkauf der Immobilie erwerben könnten, und wie deren Renditeerwartung aussieht.

Vor einem häufigen Fehler sei in diesem Zusammenhang auch gewarnt: Manchmal wird zu wenig berücksichtigt, dass man als Vermieter*in weiterhin einiges an Aufwand für die Immobilie tragen muss, und diese Kosten aus gesetzlichen Gründen auch vertraglich nicht an Mieter*innen überwälzt werden können. Dabei handelt es sich vor allem um Verwaltungs- und Instandhaltungskosten, welche die Rendite nicht selten stark reduzieren.

Umfassende Informationen und Hinweise im Zusammenhang mit der optimalen Nutzung bzw. Verwertung Ihrer Immobilie nach einer Erbschaft finden Sie in unserer Ratgeberbroschüre, die wir Ihnen gerne zusenden.

Müller Heinrichs Transparent

Rolf Heinrichs & Jürgen Müller

„Von Mensch zu Mensch auf Augenhöhe“

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